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Progressionsvorbehalt Rechner

Der Zweck des Progressionsvorbehalt-Rechners

Fallen unter dem Progressionsvorbehalt Einkünfte, können diese das zu versteuernde Einkommen nicht erhöhen. Jedoch können sie Einfluss auf den Einkommensteuersatz nehmen. Daraus folgt, dass sich damit auch die Einkommensteuer in ihrer Höhe ändert. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld und weitere Einkommens- und Lohnersatzleistungen unterliegen diesem Progressionsvorbehalt. Mit dem Progressionvorbehalt ist es möglich, dass die Steuer verringert oder erhöht wird. Zur Verringerung der Steuer können negative Einkunftsarten, die im Ausland entstanden sind, im Progressionsvorbehalt-Rechner eingetragen werden. Die gesetzliche Regelung des Progressionsvorbehalts ist im § 32 b EStG zu finden.

Funktion des Progressionsvorbehalt-Rechners

In diesem Rechner wird als Erstes die Lohnersatzleistung eingegeben, die man monatlich erhalten hat. Als nächstes hat die Eingabe des Leistungszeitraums in Monaten zu erfolgen. Danach ist der Grund- oder der Splittingtarif auszuwählen. Wer Single ist oder als Ehegatte steuerlich einzeln veranlagt ist, wählt den Grundtarif. Ehepaare mit Zusammenveranlagung geben den Splittingtarif an. Schließlich ist das zu versteuernde Einkommen einzutragen. Als Berechnungsergebnis ist die jährliche Lohnersatzleistung zu sehen und darunter die Steuermehrbelastung. Bei den Berechnungsdetails sieht man erst einmal das zu versteuernde Einkommen und daraufhin den errechneten Steuersatz. Dann wird das zu versteuernde Einkommen angegeben mit den Lohnersatzleistungen. Daraus folgt der fiktive Steuersatz, der zur Steuermehrbelastung führt.
Lohnersatzleistung   € / Monat
Bezugszeit  / Jahr
Einkommensteuertarif 
Zu versteuerndes Jahreseinkommen (ZvE)   €