Hilfreiche Rechner - kostenlose Onlinerechner für diverse Bereiche

Pflegegeldrechner

Der Pflegegeldrechner dient der schnellen und bequemen Berechnung des restlichen Pflegegeldes

Restliche Pflegegeldleistungen werden auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch XI berechnet. Personen die als Pflegebedürftig gelten haben einen Anspruch auf diese restlichen Pflegegeld-Leistungen und diese Leistungen sind entsprechend der anerkannten Pflegestufe zu berechnen. Es handelt sich gleichzeitig um Kombinationsleistungen. Begriff der Kombinationsleistungen; hier geht es in der Berechnung um den Bezug von Geld- und Sachleistungen (Pflegegeld/Pflegedienst) die als Kombinationsleistung bezeichnet werden. Das kostenlose Tool berücksichtigt in der Berechnung diese Grundlagen. Der Personenkreis entsprechend der Pflegestufe kann hier kostenlos einfach und bequem die Beträge eingeben und das Tool übernimmt die genaue Berechnung.

Kombinationsleistungen als Grundlage des Rechnertool beim Pflegegeldrechner

Sie machen es sich einfach nutzen Sie das Tool und geben Sie entsprechend der festgesetzten Pflegestufe die Beträge ein.


Die Pflegestufe 0 Sachleistungen 0,-- Euro und Pflegegeld 0,-- Euro

Die Pflegestufe 1 Sachleistungen 468 EUR bzw. Pflegegeld 244 EUR

Die Pflegestufe 2 Sachleistungen 1.144 EUR bzw Pflegegeld 458 EUR

Die Pflegestufe 3 Sachleistungen 1.612 EUR bzw. Pflegegeld 728 EUR

Machen Sie es sich einfach und geben Sie die Beträge der Rechnungssummen ein die Ihr die der zuständige Pflegedienst bei der Pflegegeldkasse abrechnen:

Nach der Eingabe der entsprechenden Beträge errechnet das Tool Kostenlos und automatisch anhand der gemachten Angaben den Bedarf.

Weiter wird noch die Angabe benötigt ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt und für diesen Zustand bekommen Sie noch zusätzliche Leistungen.

Eingeschränkte Alltagskompetenz
ambulanter Pflegedienst Anspruch: