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Pfändungsrechner
Wieviel Geld bleibt nach einer Pfändung übrig?
Wer eine Rechnung nicht bezahlt, der muss mit einer Pfändung von seinem Konto oder direkt beim Arbeitgeber rechnen. Natürlich darf nicht alles gepfändet werden, vielmehr gibt es einen Freibetrag. Grundsätzlich gibt es einen Freibetrag, dieser Freibetrag erhöht sich je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigen entsprechend. Wer jetzt von einer Pfändung betroffen ist oder weiß, das eine ins Haus steht, der kann mit dem nachfolgenden Rechner den Pfändungsfreibetrag errechnen. Über dieses Geld kann man dann frei verfügen. Wie der Pfändungsrechner funktioniert, kann man nachfolgend erfahren.
Pfändungsfreibetrag ausrechnen mit dem Rechner
Zwei Eingabefelder muss man beim Pfändungsrechner ausfüllen. Dazu gehört zum einen das Feld des Nettoeinkommen. Hier muss man sein Nettoeinkommen, also alle Einnahmen abzüglich der Sozial- und Steuerabgaben angeben. Im zweiten Feld muss man die Zahl der Unterhaltsberechtigen angeben. Hat man keine Unterhaltsberechtige, also zum Beispiel keine Kinder oder eine Ehefrau, muss man nichts angeben. Anhand dieser Daten errechnet jetzt der Pfändungsrechner den pfändbaren Anteil. Das Ergebnis das man bereits nach kurzer Zeit bekommt, zeigt zum einen den Pfändungsfreibetrag an, aber auch den Betrag der gepfändet werden kann. Kann nichts gepfändet werden, zeigt dies ebenfalls der Pfändungsrechner an. Das Ergebnis aus dem Pfändungsrechner kann man im Anschluss nach der Berechnung auch ausdrucken.