Hilfreiche Rechner - kostenlose Onlinerechner für diverse Bereiche

Hartz 4 Rechner

Wozu dient der Hartz 4 Rechner?

Wer arbeitslos ist, jedoch erwerbsfähig ist, also arbeiten könnte, hat kein Erwerbseinkommen und muss möglicherweise in Zukunft Hartz IV beim Arbeitsamt beantragen. In diesem Fall hilft der Hartz 4 Onlinerechner einen Überblick zu verschaffen. Ebenfalls, wer sich nur dafür interessiert, welches Geld einem zustehen würde, wenn Hartz IV in Anspruch genommen wird, kann sich mit diesem praktischen Hartz 4 Rechner alles ausrechnen lassen. Im Handumdrehen zeigt der Rechner an, wie hoch das monatliche Einkommen gemäß SGB II-zweites Sozialgesetzbuch in Zukunft sein wird.

Wie funktioniert der Rechner?

Bei dem Hartz 4 Rechner muss in dem jeweiligen freien Pflichtfeld einige Angaben gemacht werden. Es müssen persönliche Angaben des Antragstellers zur Berechnung der Regelleistung und zum Mehrbedarfszuschlag eingesetzt werden. Ebenfalls persönliche Angaben zum Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner, wie auch Angaben zu Kindern werden eingesetzt. Unterkunftskosten und Angaben zum Einkommen aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen werden ebenfalls in die dafür freien Felder eingetragen.

Beispiel:
Der volljährige Antragsteller lebt in einer Bedarfsgemeinschaft und hat eine monatliche Kaltmiete von 300 Euro inklusive Nebenkosten. Die monatlichen Heizkosten betragen 100 Euro. Das Bruttoeinkommen vom Partner ist 300 Euro. Auf Berechnen geklickt, erhält man folgendes Ergebnis: Der vermutliche Anspruch auf Hartz 4 ist 597 Euro.
Antragsteller
Schwangerschaft
(ab der 12. Woche)
  Ja
behindert
(wenn zusätzlich Rehamaßnahmen nach SGB IX absolviert wurden):
  Ja
Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, nach Krankheit:  
Ehegatten/Lebenspartner
Bedarfsgemeinschaft   Ja
Alter  
Schwangerschaft
(ab der 12. Woche)
  Ja
behindert
(wenn zusätzlich Rehamaßnahmen nach SGB IX absolviert wurden):
  Ja
Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, nach Krankheit:  
Kinder
5 Jahre und jünger  
6 bis 13 Jahre  
14 bis 17 Jahre  
davon behindert i.S.v. § 28 SGB II  
davon schwanger (ab der 12. KW)  
18 bis 24 Jahre  
davon behindert i.S.v. § 28 SGB II  
davon schwanger (ab der 12. KW)  
Unterkunftskosten
monatl. Kaltmiete inkl. Nebenkosten  
monatl. Heizkosten  
Warmwasseraufbereitung m. Haushaltsstrom   Ja
Einkommen aller Personen
Bruttoeinkommen Antragsteller  
Abzüge Antragsteller
Steuern, Sozialversicherung usw.
 
Bruttoeinkommen Partner  
Abzüge Partner
Steuern, Sozialversicherung usw.
 
Renten  
Unterhalt  
Kindergeld  
Sonstige Einkünfte