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Grunderwerbsteuer berechnen
Finanzcheck: Zusatzkosten beim Immobilienkauf
Wer in Grundbesitz, Haus oder Eigentumswohnung investieren möchte, muß neben dem eigentlichen Kaufpreis die Nebenkosten einkalkulieren. Dazu zählt die Grunderwerbsteuer, welche einen Monat nach Zugang des Steuerbescheides fällig wird. Die Ländersteuer ist seit September 2006 keine bundesweit einheitliche Festgröße. Je nach Bundesland schwankt die Verkehrssteuer zwischen 3,5% und 6,5%. Nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages über den Erwerb eines Grundstückes oder einer inländischen Immobilie, wird die Grunderwerbsteuer durch das zuständige Finanzamt festgesetzt. Der Eintrag in das Grundbuch erfolgt erst, nachdem das Finanzamt seine Unbedenklichkeit bescheinigt hat.
Grunderwerbsteuer rasch und unkompliziert ermitteln
Die Berechnung gestaltet sich denkbar einfach. In das vorgegebene Feld wird der Kaufpreis in Euro als Bezugsgröße eingegeben. Anhand der Liste kann das Bundesland ausgewählt werden, in dem die Immobilie erworben wird. Da der aktuelle Prozentsatz für die Höhe der Grunderwerbsteuer bereits hinterlegt ist, liefert der Rechner sofort das Ergebnis. Es gilt zu beachten: der Gesamtbetrag der Gegenleistung versteht sich abzüglich nicht steuerpflichtiger Gegenstände, wie zum Beispiel dem Inventar. Bewegliche Sachen werden im bestimmtem Rahmen nicht der Bemessungsgrundlage zugeordnet.