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Ehegattensplitting Rechner
Der Zweck des Ehegattensplitting Rechners
Generell gilt, dass zusammenveranlagte Ehegatten, die nach dem Splittingtarif besteuert werden, mehr Steuervorteile genießen, als wenn beide die getrennte Veranlagung wählen. Das hat den Grund, dass einerseits die Freibeträge beim Ehegattensplitting vorteilhafter angewandt werden können. Zudem findet eine Abmilderung der Progressionsspitzen statt. Normalerweise gibt es einen sehr hohen Splittingeffekt, wenn einer der Ehegatten kein Einkommen hat oder es sich bei beiden um Einkünfte handelt, die unterschiedlich hoch sind. Bei den Ehegatten kann untereinander eine Verrechnung von Verluste oder Gewinne innerhalb gewisser Einkommensgrenzen erfolgen, wenn einer der Ehepartner Verlustvorträge enthält.
Wie arbeitet der Ehegattensplitting Rechner
Zunächst wird jeweils der Bruttolohn des Ehemannes und der Ehefrau eingegeben. Wenn bei den Ehegatten Kirchensteuer abgezogen wird, ist der Kirchensteuersatz einzutragen. Hat das Ehepaar seinen Wohnsitz in Bayern oder Baden-Württemberg, dann ist beim Kirchensteuersatz acht Prozent auszuwählen. In allen anderen Bundesländern sind es neun Prozent. Nach der Berechnung ist zu sehen, dass aus den Einkommen der jeweiligen Ehegatten die fälligen Steuern aufgelistet werden. Daneben gibt es die Spalten Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung, in denen die Einkünfte der Ehegatten jeweils berechnet werden. Ob die Zusammenveranlagung für beide günstiger ist, kann in der rechten Spalte Steuerersparnis Ehegattensplitting festgestellt werden.