Hilfreiche Rechner - kostenlose Onlinerechner für diverse Bereiche

Doppelte Haushaltsführung Rechner

Wozu dient der doppelte Haushaltsführungs Rechner?

Eine doppelte Haushaltsführung kann mehrere Bereiche und Familienzusammenstellungen betreffen. Die doppelte Haushaltsführung kann vorkommen, wenn ein Partner in einem anderen Bundesland oder sogar Land lebt und dann auch Kosten und Ausgaben zu begleichen hat. Mit diesem Rechner lässt sich also klären, wie es mit der doppelten Haushaltsführung in Punkto Kosten aussieht. Dadurch können Sie ermessen, was Sie ändern müssen, um Geld einzusparen. Nutzen Sie den Rechner jederzeit und damit können Sie dann erfahren, welche Kosten Sie genau haben. Der Rechner steht Ihnen immer zur Verfügung.

Wie funktioniert der Rechner?

Damit Sie ein gutes Ergebnis erzielen können und auch erfahren, wie es mit Ihrer doppelten Haushaltsführung aussieht, ist es nötig, die erforderlichen Angaben zu treffen. Sie können genau lesen und dann natürlich mit Ihren Werten diesen Rechner füttern. Sie müssen wissen, wie weit die kürzeste Straßenverbindung ist und natürlich noch einiges mehr. Ausserdem ist es wichtig, dass Sie alle Angaben so genau wie nur möglich eingeben. Dann können Sie ganz einfach auf Berechnen klicken. Das Ergebnis wird Ihnen dann im unteren Feld angezeigt. Nutzen Sie das Ergebnis um sich einen Eindruck zu verschaffen, wie hoch Ihre Kosten sind. Sie sollten dann versuchen, die Kosten zu reduzieren um Geld zu sparen.
Die kürzeste Straßenverbindung zwischen Erstwohnung und erster Tätigkeitsstätte ?
Nähe zum Beschäftigungsort erforderlich

Eine doppelte Haushaltsführung wird vom Finanzamt allerdings nur anerkannt, wenn sich die Zweitwohnung am Beschäftigungsort oder in dessen Nähe befindet. Das BMF hat erklärt, dass diese Nähe nach der Rechtslage ab 2014 aus Vereinfachungsgründen immer dann angenommen werden kann, wenn der Weg zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers weniger als die Hälfte der Entfernung beträgt, die zwischen Erstwohnung und erster Tätigkeitsstätte liegt (kürzeste Straßenverbindung).

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Die Wegstrecke zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte ?
Nähe zum Beschäftigungsort erforderlich

Eine doppelte Haushaltsführung wird vom Finanzamt allerdings nur anerkannt, wenn sich die Zweitwohnung am Beschäftigungsort oder in dessen Nähe befindet. Das BMF hat erklärt, dass diese Nähe nach der Rechtslage ab 2014 aus Vereinfachungsgründen immer dann angenommen werden kann, wenn der Weg zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers weniger als die Hälfte der Entfernung beträgt, die zwischen Erstwohnung und erster Tätigkeitsstätte liegt (kürzeste Straßenverbindung).

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Anzahl der Wochenendheimfahrten pro Monat   
Doppelte Haushaltsführung im  
Wohnungsgröße  ?
Hinweis

Bislang konnten Arbeitnehmer die Kosten der Zweitwohnung nur abrechnen, soweit sie angemessen waren; hiervon ging das Finanzamt bei einer Wohnungsgröße von 60 qm aus. Wer eine größere Zweitwohnung besaß, konnte seine Unterkunftskosten bislang nur anteilig geltend machen. Diese anteilige Kappung ist im neuen Recht ab 2014 bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland nicht mehr vorgesehen. Nun hat der Gesetzgeber aber eine neue Höchstgrenze von 1.000 € im Monat eingeführt. Arbeitnehmer dürfen ihre tatsächlichen Aufwendungen nur bis zu dieser Höhe als Unterkunftskosten in ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen Sofern der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort nur ein Hotelzimmer bewohnt, unterliegen auch die gezahlten Hotelkosten der 1.000-€-Kappung.

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Der Zeitraum beginnt von . Monat nach Bezug ?
Verpflegungsmehraufwendungen

Arbeitnehmer können für die ersten drei Monate nach Bezug ihrer Zweitwohnung auch Verpflegungspauschalen in ihrer Steuererklärung geltend machen. Diese richten nach den Pauschbeträgen für Auswärtstätigkeiten. Diese betragen seit 2014:

  • 24 € für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Erstwohnung abwesend ist,
  • 12 € für den An- und Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Erstwohnung übernachtet, und
  • 12 € für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte für mehr als acht Stundenberuflich tätig ist.
Anzahl der vollen Tage der Abwesenheit   pro Woche
Anzahl der An- und Abreisetage   pro Woche
Mietdauer 
Monatliche Warmmiete   €